Die Dokumentenechtheit ist eine Eigenschaft von Schreibmedien wie Tinten- und Toner zur Herstellung von Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften notarieller Urkunden. Der Nachweis für die Dokumentenechtheit wird von der Dienstverordnung (DONot) der Notare gefordert.
Dokumentenechte Tinten und Toner müssen verschiedene messbare Kriterien erfüllen. Hierzu gehören unter anderem eine Wischbeständigkeit (muss schnell trocknen) und eine Radierbarkeit (darf nicht korrigierbar und nicht ohne Spuren zu entfernen sein). Weiterhin muss die Farbe über Jahre hinweg lesbar sein ohne zu verblassen (Lichtechtheit). Unter Einfluss von Wasser darf die Tinte oder der Toner nicht verlaufen (Wasserfestigkeit) und muss resistent gegen bestimmte Chemikalien und Lösungsmittel sein.
Die Prüfung und Zertifizierung obliegt der Bundesanstalt für Materialforschung (www.bam.de). Diese hat mit der Prüfung der Dokumentenechtheit die Papiertechnische Stiftung in Heidenau beauftragt.
Eine Prüfung und Zertifizierung der Dokumentenechtheit geschieht immer in Kombination eines speziellen Druckertyps, dem verwendeten Papier und der Tinte oder dem Toner. Nur für diese jederzeit auch nachvollziehbare Kombination wird ein Zertifikat ausgestellt.
Hierbei wird durch das ausgestellte Zertifikat jedoch impliziert, dass weder der Druckerhersteller, noch das verwendete Papier jemals vom Hersteller „verändert“ wird. Und auch, das die Tinte- oder Toner keinerlei Veränderungen durch den Hersteller unterliegen. Da jedoch jeder Hersteller bemüht ist, seine Produkte immer weiter zu verbessern – oder den Marktgegebenheiten anzupassen, ist eine Zertifizierung häufig nach einiger Zeit schon nicht mehr nachvollziehbar.
Weiterhin wird für die Prüfung und Zertifizierung die Genehmigung des Drucker- und des Papierherstellers gefordert. Da der Druckerhersteller und wir als Hersteller kompatibler Drucker kartuschen im direkten Wettbewerb zueinander stehen, ist es verständlich das eine entsprechende Genehmigung wohl nie vom Druckerhersteller ausgesprochen wird. Eine Prüfung auf Dokumenten-echtheit durch die Papiertechnische Stiftung in Heidenau ist somit für uns als Hersteller kompatibler Druckerkartuschen nicht möglich.
Die TRS AG produziert jedoch nach DIN-33870, welche unter anderen in Punkt 5.4 folgende Anforderungen zur Tonerhaftung vorschreibt: „Die Widerstandsfähigkeit der auf dem Papier fixierten Tonerschicht gegenüber mechanischen Beanspruchungen muss der Widerstandsfähigkeit der mit dem Originalmodul auf dem Originalgerät erzeugten Schicht entsprechen.“
Hersteller, die nach der DIN-33870 produzieren sind somit wesentlich strengeren Maßstäben und Messkriterien unterworfen, als der Original-Druckerhersteller. Denn Druckerhersteller unterliegen nicht den strengen Qualitätsrichtlinien der DIN-33870.