§1 Geltungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Bestellers können wir nicht anerkennen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
§2 Preisgestaltung, Vertragsabschluss
Unsere Preisangaben sind stets unverbindlich und speziell für den Fachhandel bestimmt. Alle Preise innerhalb der Schweiz sind Schweizer-Franken-Nettopreise, innerhalb der EU €-Nettopreise und gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Besteller versenden.
§3 Widerruf, 14 Tage Rückgaberecht
Der Besteller kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung frei Haus an uns zurückgesandt wird.
§4 Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind stets unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.Für Bearbeitung, Verpackung und Versicherung berechnen wir eine geringe länderspezifische Verpackungspauschale.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, falls erforderlich, bedingt durch die Eigenart des Auftrages, in Absprache mit dem Besteller höhere Versandkosten zu berechnen.
§5 Zahlung, Aufrechnung
Der Besteller erhält die Ware, wenn nicht anders vereinbart, gegen offene Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
§6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vorbehaltlich nachstehendem Absatz 3 veräußern oder vermieten, soweit er den verlängerten Eigentumsvorbehalt sicherstellt. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung, Verleihung oder Sicherheitsübereignung sind nicht gestattet.
Der Besteller tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung oder Vermietung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Besteller die für die Geschäftsverbindung geltenden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat. In diesem Falle hat der Besteller auf Verlangen von uns dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen; wir sind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Bestellers aufzudecken. Der Besteller ist verpflichtet, uns Name bzw. Firma seines Kunden und dessen Anschrift bei Widerruf der Einziehungsermächtigung bekannt zu geben.
Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Vermietung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderung erlischt, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerrufes bedarf, bei Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungseinstellung, bei Stellung des Insolvenzantrages durch den Besteller oder bei Feststellung seiner Überschuldung.
Wir sind in diesen Fällen berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen. Der Besteller ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet.
Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Name bzw. Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung bekannt zu geben. Wir sind unter den genannten Voraussetzungen berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Bestellers aufzudecken.
§7 Gewährleistung
Der Besteller erhält auf die von uns gelieferte Ware 36 Monate Garantie. Für Mängel an der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Gutschrift. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Gutschriften erfolgen ausschließlich zu dem am Tag der Gutschrift gültigen Einkaufspreis.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an uns zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Wir behalten uns vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
Zusätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§8 Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und auch für eigene Werbezwecke verarbeitet. Kundendaten werden für die Warenauslieferung an Dritte weitergegeben.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Schweiz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der jeweilige Firmensitz der TRS AG.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.